Benutzungsordnung

Benutzungs- und Entgeltordnung der Bücherei am Stadtpark Kulmbach

 

gültig ab 01.07.2020

 

  1. Allgemeines

Die Bücherei am Stadtpark ist eine gemeinnützige kulturelle Einrichtung der Stadt Kulmbach. Sie beschafft und vermittelt Medien.

 

  1. Benutzung

Zur Benutzung berechtigt sind natürliche Personen, die in Kulmbach (Stadt und Landkreis) wohnen, arbeiten oder zur Schule gehen. Über Ausnahmen entscheidet die Büchereileitung. Ebenso berechtigt sind juristische Personen, die im vorher bezeichneten Gebiet ihren Sitz haben.

Ein Benutzungsverhältnis, für das diese Benutzungsordnung gilt, entsteht bereits beim Betreten der Bücherei mit dem jeweiligen Büchereinutzer, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter.

Für die Ausleihe von Medien ist das Ausfüllen eines Anmeldeformulars notwendig. Der Büchereinutzer verpflichtet sich durch Unterschrift zur Einhaltung dieser Benutzungs- und Entgeltordnung in der jeweils geltenden Fassung (Verpflichtungserklärung). Nach Vorlage des Bundespersonalausweises oder anderer gleichwertiger Ausweispapiere wird ein Leserausweis ausgestellt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen zusätzlich die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters (z.B. Erziehungsberechtigten). Juristische Personen müssen diese durch einen Zeichnungsberechtigten vornehmen lassen.

 

  1. Datenschutz

Die personenbezogenen Angaben werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert.

 

  1. Leserausweis

Der Leserausweis ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Bücherei und dafür mitzuführen und bei der Ausleihe von Medien vorzulegen. Er ist nicht übertragbar. Der Büchereinutzer hat der Bücherei am Stadtpark einen Wohnungswechsel oder eine Namensänderung umgehend mitzuteilen.

 

Der Büchereinutzer hat der Bücherei am Stadtpark den Verlust seines Leserausweises unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden, die der Bücherei durch missbräuchliche Verwendung entstehen, haftet der Büchereinutzer, auf dessen Name der Ausweis ausgestellt ist, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter.

 

  1. Ausleihe

Die Ausleihfrist beträgt in der Regal 28 Tage. Ausgenommen davon sind Bestseller, Zeitschriften und saisonale Medien mit einer Leihfrist von 14 Tagen und DVDs mit einer Leihfrist von 7 Tagen. Aktuelle Zeitschriftenhefte, Tageszeitungen und Präsenzbestand können nur in der Bücherei benutzt werden.

 

Maßgeblich ist das auf der Ausleihquittung ausgedruckte Rückgabedatum.

Die Ausleihfrist der ausgeliehenen Medien kann maximal zwei Mal verlängert werden, wenn keine Vormerkung eines anderen Büchereinutzers vorliegt. Alle ausleihbaren Medien können gegen ein Entgelt vorgemerkt werden. Zur Rückforderung ausgeliehener Medien ist die Bücherei jederzeit berechtigt.

 

  1. Behandlung der Medien, Haftung

Jeder Büchereinutzer ist verpflichtet, die Medien pfleglich zu behandeln und vor Verlust, Beschmutzung oder Beschädigung zu schützen. Jeder Büchereinutzer muss sich beim Entleihen vom Zustand der Medien überzeugen und auf Beschädigungen oder Unvollständigkeit sofort hinweisen, andernfalls hat er bei der Rückgabe festgestellte Mängel zu vertreten. Für Verlust oder Beschädigung der entliehenen Medien haftet der Büchereinutzer ohne Rücksicht darauf, ob ihn ein Verschulden trifft. Ersatz ist in Höhe der Neubeschaffungspreises, bzw. der Reparaturkosten oder eines neuwertigen Ersatzexemplars zu leisten. Die Bücherei am Stadtpark weist darauf hin, dass bei Schäden, die durch die Benutzung ihrer Medien entstehen, keine Haftung übernommen wird.

 

  1. Leihfristüberschreitung

Bei Überschreitung der Leihfrist entsteht für den Büchereinutzer ein Entgelt, unabhängig vom Erhalt einer schriftlichen Aufforderung zur Rückgabe der Medien. Die Höhe des Entgelts ist Ziffer 12 zu entnehmen.

 

  1. Nutzung der Internet-/Computerarbeitsplätze

(1) Die in der Bücherei am Stadtpark für die Büchereinutzer zur Verfügung gestellten PCs dienen den von der Bücherei am Stadtpark bestimmten Zwecken unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für deren Funktionsfähigkeit (Hard- und Software).

(2) Büchereinutzer, die im Besitz eines gültigen Leseausweises sind, können die für die Internetnutzung vorgesehenen EDV-Arbeitsplätze gegen Entrichtung eines Entgelts gemäß den Regelungen unter Ziffer 12 nutzen. Büchereinutzer, die keinen gültigen Leseausweis besitzen, müssen ebenfalls ein Entgelt entrichten um die EDV-Arbeitsplätze zu nutzen. Außerdem müssen diese Büchereinutzer bei der Anmeldung zur Internetnutzung ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) angeben und die Richtigkeit dieser Angabe durch ein Ausweispapier bestätigen.

(3) Eine entgeltfreie Nutzung des Internets ist für jeden Büchereinutzer nach Registrierung über den derzeitigen Anbieter per WLAN mit einem eigenen, mitgebrachten mobilen Gerät möglich.

(4) Alle Computer-Arbeitsplätze sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln und sind vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu            bewahren. Es dürfen nur die bereits vorinstallierten Programme aufgerufen werden. Eine zweckentfremdete Nutzung der PCs ist untersagt.

(5) Der Büchereinutzer verpflichtet sich, die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den EDV-Arbeitsplätzen gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen, noch zu verbreiten, keine Dateien und Programme der Bücherei am Stadtpark oder Dritter zu manipulieren sowie keine geschützten Daten zu nutzen.

(6) Es ist nicht gestattet, Änderungen in den Arbeitsplatz- und den Netzwerkkonfigurationen durchzuführen, technische Störungen selbständig zu beheben, Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren.

(7) Verstöße gegen vorstehende Benutzungsbestimmungen können neben der Verpflichtung zum Schadensersatz auch zum sofortigen Ausschluss von der Büchereibenutzung führen.

(8) Die Bücherei haftet nicht für die Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzung der EDV-Arbeitsplätze und von Vertragsverpflichtungen zwischen Büchereinutzern und Internet-Dienstleistern. Hierfür ist ausschließlich der jeweilige Büchereinutzer verantwortlich.

(9) Die Bücherei haftet nicht für die Qualität, Rechtmäßigkeit oder Verfügbarkeit der im Internet angebotenen Inhalte. Sie haftet auch nicht für Schäden, die einem Büchereinutzer entstehen

      a. aufgrund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien,

      b. durch die Nutzung der EDV-Arbeitsplätze an Daten oder Medienträgern,

c. durch Datenmissbrauch Dritter aufgrund des unzureichenden Datenschutzes   im Internet.

 

(10) Mit dem Gebrauch eines EDV-Arbeitsplatzes erklärt sich der Büchereinutzer mit diesen Benutzungsregelungen einverstanden. Der Büchereinutzer stimmt gleichzeitig zu, dass die Bücherei am Stadtpark zur Abweisung von Schadensersatzforderungen und Haftungsansprüchen Dritter die Datenschutzrechte des Büchereinutzers, soweit sie sich auf die Benutzung der Bücherei am Stadtpark beziehen, einschränken kann.

(11) Die Büchereileitung kann für die EDV-Arbeitsplätze jederzeit ergänzende Benutzungsregelungen erlassen.

 

  1. Fernleihe

Im Bestand der Bücherei am Stadtpark nicht vorhandene Medien, können per Fernleihe im Rahmen der „Leihverkehrsordnung (LVO)“ aus anderen teilnehmenden Bibliotheken bestellt werden. Dabei entstehen zusätzliche Entgelte. Die Bücherei am Stadtpark kann keine Garantie dafür geben, dass alle Medien die die über Fernleihe bestellt werden, auch zur Benutzung zur Verfügung gestellt werden.  

 

  1. Aufenthalt in der Bücherei, Hausordnung

Während des Aufenthalts in der Bücherei stehen im Erdgeschoss Schließfächer zur Verfügung. Jeder Büchereinutzer muss Taschen und Wertgegenstände in die Schließfächer einschließen.

Essen und Trinken ist nur in vorgegebenen Bereichen erlaubt. Rauchen ist in der Bücherei am Stadtpark verboten. Haustiere jeglicher Art dürfen nicht mitgebracht werden.

Die Lautstärke von Gesprächen oder mitgebrachen elektronischen Geräten ist so einzustellen, dass andere Büchereinutzer dadurch nicht gestört werden.

 

  1. Ausschluss

Bei Verstößen gegen diese Benutzungs- und Entgeltordnung entscheidet die Büchereileitung ggf. über den Ausschluss von der Benutzung, zeitweilig oder auf Dauer. Falls ein Büchereinutzer sich weigert, eine noch offene Forderung der Bücherei am Stadtpark gegen ihn zu begleichen (ganz gleich, welcher Art die Forderung ist, wie hoch und wann sie entstanden ist), kann er durch die Büchereileitung von der Benutzung ausgeschlossen werden.

 

  1. Entgelte
  • Erstausweis………………………………………………………...........…………….2,00 €
  • Erwachsene……………………………...……………….....…………..jährlich 10,00 €
  • Schüler/Studenten über 18 Jahre,

Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld-II-Empfänger…………..............jährlich 2,00 €

(gegen Nachweis)

  • Kinder und Jugendliche………………………………………………….......kostenlos
  • Institutionen, Firmen…...………………………………………….…jährlich 10,00 €

Zur Berechnung des Gültigkeitszeitraums wird der Tag der Anmeldung bzw. Ausweiserneuerung zugrunde gelegt.

Entgelte für die Überschreitung der Leihfrist

  • ab dem sechsten Werktag..………….……………………….………….....….3,00 €
  • ab dem 16. Werktag…………...……..…………………….…………….....……5,00 €
  • ab dem 26 Werktag..………….…….……………………….………….....……10,00 €
  • ab dem 36. Werktag...………………………….…………….…………....……15,00 €
  • Gerichtlicher Einzug……………..…………Tatsächliche Kosten des Verfahrens

Als Werktage zählen nicht die Samstage und Schließtage der Bücherei am Stadtpark.

 

Ersatzausweis……………..………………………………………………………….................…3,00 €

Vorbestellung……………....…………………………...………………………...............………1,00 €

Fernleih-Buch, in der Regel…………………………………….…………...........…………..3,00 €

Fernleih-Kopie, in der Regel…………………………………..…………...........……………1,00 €

Internet (30 Minuten)……………………….....……………………………............………….1,00 €

Kopien/Ausdrucke in der Bücherei (DIN A4)…………………………………......……0,10 €

CD-Hülle beschädigt………………….………………………………………………...............1,00 €

Strichcode beschädigt…………………………………...…………………………...........…..0,50 €

Buchreparatur hausintern………………………………..…………………........………….5,00 €

Buchreparatur extern………………………...…….…Tatsächliche Kosten der Reparatur

 

  1. Die Bücherei am Stadtpark behält sich Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung vor. Die Änderungen werden zum gegeben Zeitpunkt im Amtsblatt der Landkreises Kulmbach sowie durch Aushang in der Bücherei am Stadtpark bekannt gegeben. Für Büchereinutzer, die sich durch Unterschrift zur Einhaltung der Benutzungs- und Entgeltordnung verpflichtet haben, gilt ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung die jeweils geänderte Fassung.
  1. Die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Bücherei am Stadtpark tritt zum 01.01.2015 in Kraft, die bisher gültige Benutzungs- und Gebührenordnung tritt gleichzeitig außer Kraft.

 

 

 

In meinem Konto anmelden.